Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

600.ch ist eine Marke der Meritus Genossenschaft mit Sitz in Ringgenberg BE. Geschäfte oder Bestellungen unter www.600.ch sind somit Vereinbarungen mit der Meritus Genossenschaft. Die Bezeichnungen / Marken www.600.ch, 600.ch oder nur "Meritus" meinen somit immer die Meritus Genossenschaft mit Sitz in Ringgenberg.

Die Meritus Genossenschaft erbringt Dienstleistungen und Warenlieferungen in den Bereichen IT / Networking und Informatik.

Als Kunde gilt jede natürliche und juristische Person, die mit 600.ch einen Vertrag abgeschlossen hat. Übrige Vertragsbestimmungen wie Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements, Benutzerrichtlinien usw. gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Homepage unter www.600.ch/agb publiziert.

Software

Jede auf dieser Website gekaufte oder durch www.600.ch gelieferte Software unterliegt den Geschäftsbedingungen, die während des Installationsvorgangs der Software aufgelistet werden. Mit der Installation der Software entsteht ein direkter Vertrag zwischen dem Software-Anbieter und dem Kunden.

IT-Bereich / Warenlieferungen / Networking

1. Zweck

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ergänzend zu der einzelnen Liefervereinbarung und regeln den Geschäftsverkehr zwischen Ihnen, unserem Kunden (Wiederverkäufer und Direktkunden) und uns, der Meritus Genossenschaft.

2. Liefervereinbarung

Die einzelne Liefervereinbarung schliessen wir mündlich (telefonisch) ab oder schriftlich (Telefax, Briefform) bzw. elektronisch (e-mail, FTP usw.).

3. Preise

Die in unserer Homepage offerierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken, netto ab unserem Domizil, einschliesslich Zoll und Mehrwertsteuer. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Verpackung, Transport und Versicherungen sowie zusätzliche Kosten für Lieferungen ins Ausland.

4. Zahlungsbedingungen

Unser generelles Zahlungsziel beträgt 10 Tage netto ab Rechnungsdatum. Wechsel und Schecks nehmen wir kosten- und spesenfrei an, wenn wir es speziell vereinbart haben. Teillieferungen sind im Umfang der einzelnen Lieferung zu bezahlen. Die Zahlungstermine müssen Sie auch einhalten, wenn die Lieferung, der Transport, die Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme verzögert wird aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben. Zahlungen dürfen Sie wegen Beanstandungen oder nicht akzeptierter Forderungen nicht kürzen oder zurückbehalten. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir ohne weitere Mahnung die aktuellen Bankzinsen und allenfalls weitere entstandene Kosten.

5. Lieferfristen

Die Lieferfristen vereinbaren wir in der konkreten Liefervereinbarung. Wir haben Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der Lieferfristen, wenn höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die termingerechte Lieferung verzögern, bzw., wenn Sie mit Zahlungen aus früheren Lieferungen in Verzug sind. Eine Lieferverzögerung berechtigt Sie nicht zu Schadenersatz oder einer Konventionalstrafe. Wird die Lieferung verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, lagern wir die Ware auf Ihre Rechnung und Gefahr.

6. Transport und Versicherung

Transportiert wird auf Ihre Rechnung und Gefahr. Wir wählen indessen die jeweils zweckmässigste Versandart. Beanstandungen richten Sie bitte direkt an den Transporteur. Für den Abschluss der Transport- und anderer Versicherungen sind Sie besorgt. Auf Ihren Wunsch schliessen wir auf Ihre Kosten die nötigen Versicherungen ab.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen bei Versand der Lieferung an unserem Domizil, bzw. bei Lagerung wegen verzögerter oder Nichtlieferung auf Sie über.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte oder eingelagerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Wir können den Eigentumsvorbehalt eintragen lassen. Sie sind gehalten, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums nötig sind, mitzuwirken.

9. Abnahme

Sie müssen die gelieferte Ware innert längstens zehn Tagen prüfen und allfällige Mängel schriftlich, unter Beifügung des Lieferscheins, anzeigen. Unterlassen Sie dies, gilt die Ware als abgenommen.

10. Gewährleistung

Als Handelsunternehmen gewährleisten wir die Mängelfreiheit und die fehlerfreie Funktionsweise der gelieferten Ware im Ausmass der Lieferantengarantien. Mängel sind leider nie ganz zu vermeiden.

Reklamationen behandeln wir aber speditiv und kulant. Mängel die während der Garantiefrist auftreten, beheben wir kostenlos, sofern Sie diese frist- und formgerecht geprüft und Sie diese nicht verursacht oder zu vertreten haben, und zwar nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersetzung des schadhaften Teiles. Beanstandete Waren retournieren Sie bitte in der Originalverpackung auf Ihre Kosten an unser Domizil. Für die Auswahl, den zweckmässigen Einsatz und die richtige Bedienung von EDV-Software und -Zubehör sind Sie besorgt. Sie benutzen und verwenden sie in Ihrer Verantwortung und prüfen im eigenen Interesse die damit erzielten Resultate. Für direkte oder indirekte Schäden, die allenfalls durch Mängel entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

11. Remissionen von Wiederverkäufern

Als Wiederverkäufer haben Sie in Ausnahmefällen ein Remissionsrecht, soweit es in einer schriftlichen Liefervereinbarung vorgesehen ist. Mit Remissionsrecht (RR) gelieferte Verlagserzeugnisse werden nur bis zum genehmigten Termin und mit entsprechender Remissionsgenehmigung zurückgenommen. Generell sind Produkte von der Rückgabe ausgeschlossen, wenn die Datenträgertasche geöffnet wurde, wenn es sich um ein Beschaffungsprodukt handelt oder sich das Produkt nicht in komplettem und originalem Zustand wie bei der Auslieferung befindet.

12. Andere Bestimmungen

Andere Bestimmungen, beispielsweise Ihre eigenen, gelten nur insoweit, als wir Ihnen schriftlich zugestimmt haben.

13. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz an der Hauptstrasse 405 in 3852 Ringgenberg BE. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Allfällige Differenzen regeln wir wenn immer möglich einvernehmlich. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand für Geschäftskunden ist Ringgenberg/BE, für Privatkunden der Wohnsitz des Kunden.

Meritus Genossenschaft, 3852 Ringgenberg